DeutschEnglishFrançaisEspañolItaliano

AGB


Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote von Cash Analysing Technologies GmbH (im Folgenden als „CAT“ bezeichnet) erfolgen  ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.  Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn ihre Einbeziehung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Käufer erklärt sich bei Auftragserteilung mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Andere Bedingungen, insbesondere die des Kunden, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn CAT diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen  der schriftlichen Bestätigung durch CAT.

2. Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote von CAT  sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden für CAT verbindlich, wenn sie von ihr schrift-lich bestätigt oder ausgeführt werden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Nebenabreden, Vorbehalte und Abänderungen etc.
2. Erhöhen sich nach Zustandekommen des Vertrages die Lohn- und Materialkosten oder die Preise der Lieferanten von CAT, ist CAT berechtigt, den Vertragspreis entsprechend zu erhöhen. Dies gilt für die Nichtkaufleute ab 5. Monat des Vertragsabschluss.
3. Hinsichtlich der in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und andere Beschreibungen angegebenen Leistungen und Funktionen, insbesondere hinsichtlich der Maße, Farben, Konstruktionen und Formen sowie sonstigen Abweichungen, durch die die Verwendung zu dem vertragsgemäßen Zweck nicht eingeschränkt wird, behält sich CAT handelsübliche Abweichungen vor, ohne dass der Geschäftspartner Ansprüche daraus herleiten kann.

3. Preise
Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk oder Lager ausschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung  und Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. Ausschlaggebend für die Zwecke der Berechnung der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ist der Zielort der Lieferung. Der Kunde ist für eventuelle Zölle oder andere Gebühren zuständig, die bei der Einfuhr der Produkte in ein Land anfallen. Weil sich diese Zölle und sonstige Gebühren von Zeit zu Zeit ändern und abweichen können, empfiehlt CAT, sich über derartige Zölle und Gebühren vor Aufgabe der Bestellung zu informieren. Falls die Lieferung der Produkte abgelehnt wird, ist der Besteller für die Gebühren des Rücktransportes an CAT verantwortlich.

4. Gefahrenübergang
Die Auslieferung aller von CAT zum Versand kommenden Güter erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Dies gilt  auch, wenn frachtfreie Lieferung oder Transport vereinbart wurden.

5. Lieferzeit/Teillieferungen

1. Wird  der  vereinbarte  Liefertermin  um  mehr  als  10 Wochen überschritten, so ist der Geschäftspartner berechtigt, CAT eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, so ist der Geschäfts-partner unter Auschluss anderer Rechte berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Ist nur ein Teil der Lieferung betroffen, so beschränkt sich sein Rücktrittsrecht darauf.
2. Kommt es zur Liefer- oder Leistungsverzögerung auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen, die CAT die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich macht, wie z.B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungs-schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie beim Lieferant oder deren Unterlieferanten von CAT eintreten, so ist CAT berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Geschäftspartner nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht gelieferten Teils nach Setzung einer entsprechenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unter Ausschluss weitergehender Rechte die Rückzahlung etwaiger geleisteter Anzahlung zu verlangen. Bei teilweiser Lieferung kann der Geschäftspartner vom ganzen Vertrag nur dann  zurücktreten,  wenn die teilweise Vertragserfüllung für ihn ohne Interesse ist.
3. CAT behält sich das Recht auf zumutbare Teillieferungen vor.

6. Zahlung
Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Gegenansprüche oder etwaige Beanstandungen geltend gemacht werden oder  wenn die Ware bzw. Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht abgeliefert werden kann. Die Verrechnung ist nicht zulässig. Unberechtigte Abzüge werden kostenpflichtig nachbelastet. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugskosten (z.B. Mahnspesen EUR 5,00 pro Mahnung)  und Verzugszinsen von 1% pro Monat ab dem Tag der
Fälligkeit an. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nebst den vorerwähnten Verzugszinsen und Verzugskosten auch noch die  nach der Fälligkeit der Rechnung anfallenden effektiven Inkassokosten inklusive der Betreibungs- und Prozesskosten zu  übernehmen. CAT ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungsforderung an einen Dritten abzutreten.

7. Gewährleistung und Verjährung
1. Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel  mit Ausnahme von Verschleißteilen der von CAT gelieferten Waren beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt der Ablieferung beim Besteller. Etwaige Mängel müssen CAT unverzüglich nach ihrer Entdeckung – sichtbare Mängel spätestens 8 Tage nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche gegen CAT ausgeschlossen. Die Beseitigung etwaiger Mängel erfolgt am Sitz der Produktionsfirma von CAT im Rahmen dieser Gewährleistungen. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Geschäftspartner deren Durchführung erschwert oder unmöglich macht. Eine Verpflichtung zur Gewährleistung besteht auch dann nicht, wenn der Mangel auf unrichtige oder nachlässige Behandlung zurückzuführen ist.
2. Aus Sachmängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware zu dem von CAT vorgesehenen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Besteller keine Rechte herleiten. Dies gilt auch für Verschleißteile.
3. Weist die Ware bei Gefahrenübergang einen Sachmangel auf, so ist CAT zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach der Wahl von CAT durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
4. Sofern die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, in einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt oder verweigert wird,  stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte unter Beachtung des hier Vereinbarten zu.
5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist unzulässig.

8. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Geschäftverbindung von CAT mit dem Käufer, bleiben alle gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers. Ware, an der CAT Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Pfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einem genehmigten Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechts-grund hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer diese bereits jetzt sicherungshalber an CAT ab.
3. Wird gemeinsam mit der Vorbehaltsware fremde Ware zum Gesamtpreis veräußert, erfasst  die Abtretung  jene Forderung nur in der Höhe des Preise der unter Vorbehalt gelieferten Ware. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung berechtigt.  Diese Befugnis endet, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht wie vereinbart nachkommt.

9. WEEE – Elektronikschrottverordnung

Gemäß ElektroG-Gesetz (WEEE) sind für die Entsorgung unserer Geräte Gebühren fällig. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie uns widerruflich folgende Vereinbarung:
Gemäß ElektroG & 10 gilt mit dem Erwerb unserer Geräte vereinbart, dass die Entsorgungsverpflichtung im B2B Geschäft auf den Erwerber übergeht. Für B2B Kunden außerhalb der BRD und Österreich sind die dortigen Länderbestimmungen gültig. CAT übernimmt in diesen Ländern keine Rücknahmeverpflichtungen oder Kosten.

10. Haftung
CAT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung des Folgenden:
Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet CAT bei nachgewiesenem schuldhaften Handeln. Für sonstige Pflichtverletzungen durch CAT oder seiner Erfüllungsgehilfen haftet CAT für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch CAT oder seiner Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von CAT auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. CAT haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögens-schäden des Bestellers, es sei denn, CAT oder seine leitenden Angestellten handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. In keinem Fall übertrifft unsere Haftung den für das erworbene Produkt gezahlten Preis. Der Anwender ist stets angehalten, die Funktionstüchtigkeit der Ware/des Gerätes zu überprüfen. Für Unterlassungen dieser Prüfpflicht wird nicht gehaftet. Produktversprechen gelten nur für den Zeitpunkt des Inverkehrbringens und Versprechen mit Zertifikaten nur für den Zeitraum bzw. für die Standards der Ausstellung.

11. Ansprüche und Rechte des Geschäftspartners
können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von CAT an Dritte abgetreten werden. Die gelieferten Waren sind nur für den Eigenbedarf im Rahmen der üblichen Anwendung bestimmt und eine Haftung wird auch nur dafür gewährt! Ein Weiterverkauf oder Handel ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von CAT erlaubt.

12. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Zahlungs- und Erfüllungsort ist der Sitz von CAT.
2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
3. Ist unser Geschäftspartner Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person,wird als Gerichtsstand der Sitz von CAT vereinbart. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks und Wechseln, die an anderen Orten zahlbar sind, sowie für den Fall, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. CAT ist berechtigt, den Geschäfts-partner auch an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen.

13. Vertragserhaltung
Sollte eine oder mehrere Klauseln in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Es gilt dann vielmehr – soweit gesetzlich zulässig – eine der ungültigen Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahe kommende Bestimmung als vereinbart.

14. Datenschutzbestimmung
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Daten von Kunden gespeichert und ausschließlich im Rahmen der Vertrags- und Bestellabwicklung betrauten Mitarbeitern zugänglich gemacht werden.

Cash